Egal ob es darum geht, den Weg zur Arbeit zurückzulegen, Einkäufe zu erledigen, Kinder zu kutschieren oder auf Reisen zu gehen – Mobilität ist für uns alle unverzichtbar. Dabei kann ein Auto helfen. Doch Autofahren mit Prothese, geht das überhaupt? Klar! Doch was gilt es eigentlich zu beachten? Welches Fahrzeug ist geeignet? Oder was lässt sich wie umbauen? Was erlaubt die Straßenverkehrsordnung? Und was wird gefördert? Umfangreiche Infos findest Du dazu beispielsweise in der Broschüre „Selbstbestimmt unterwegs“ vom ADAC, sowie bei speziell geschulten Fahrschulen in Deiner Umgebung.
Wichtig!
Denk daran, dass Du Deine KFZ-Versicherung über die neue Situation informierst. Im Falle eines Unfalls – auch wenn Dich keine Schuld trifft –kannst Du Dir dadurch viel Ärger ersparen!
Neuwagenkauf
Du möchtest einen Neuwagen anschaffen? Am besten fragst Du nach Sondervorrichtungen. Nicht alles wird in regulären Prospekten aufgeführt. Manche Firmen bieten Menschen mit körperlichen Einschränkungen standardisierte Lösungen. Müssen nach dem Neukauf Umrüstungen vorgenommen werden, solltest Du Dich im Vorfeld mit einer spezialisierten Werkstatt in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass Dein Wunschfahrzeug auch tatsächlich für die benötigte Umrüstung geeignet ist. Tipp: Viele Hersteller bieten beim Kauf eines Neuwagens auf Basis der „unverbindlichen Preisempfehlung“ Sondernachlässe. Voraussetzung: In der Regel ein GDB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 %. Fragen kostet nichts. Infos findest Du beim ADAC oder beim Bund behinderter Autobesitzer e.V. (BbAB).
Gebrauchtwagen
Vielleicht findest Du ja auch auf einer spezialisierten Gebrauchtwagenbörse ein passendes Fahrzeug. Grundsätzliche Tipps für den Kauf von Gebrauchtwagen findest Du ebenfalls auf den Internetseiten des ADAC.
Fahrzeug-Umbauten
Spezielle Firmen bieten für nahezu jede körperliche Beeinträchtigung Fahrzeugumrüstungen an, die Deinen individuellen Anforderungen entsprechen. Diesen Firmen liegen in der Regel alle Informationen bezüglich der Anforderungen vor (z. B. TÜV/DEKRA, Zulassungsstelle, Kostenträger, medizinisch/ technisches Eignungsgutachten, Fahrerlaubnis, Fahrschule). Zu den Standardumrüstungen gehören etwa verschiedene Pedalumbauten, durch die sich das Fahrzeug in Kombination mit einem Automatikgetriebe auch bei Funktionseinschränkungen am rechten Bein oder Fuß fahren lässt. Vom aufklappbaren Gaspedal über ein linksstehendes Fußgas bis hin zum elektronischen Linksgas gibt es viele Lösungen. Bei letzterem wird ein zweites Gaspedal montiert. Vor Fahrtantritt lässt sich mittels einer elektronischen Schaltung das linke oder rechte Gaspedal auswählen. Damit ist das Fahrzeug problemlos von mehreren Personen nutzbar.
Wichtig!
Umbauten müssen durch den TÜV genehmigt, der zuständigen Behörde gemeldet und in Deinem Führerschein vermerkt sein. Du kannst Dich übrigens auch an einen technischen TÜV-Sachverständigen wenden, der anhand einer Fahrprobe und eines medizinischen Gutachtens feststellt, welche Veränderungen an Deinem Fahrzeug vorgenommen werden müssen.
Infos findest Du unter:
- Verband der Fahrzeugumrüster für mobilitätseingeschränkte Personen (vfmp)
- ADAC
- Autoanpassung.de
- DEKRA
- TÜV
Zuschüsse
Bevor Du ein neues Auto anschaffst oder Dein altes umrüsten lässt, solltest Du Dich informieren, ob Du Zuschüsse beantragen kannst. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Zuschüsse von Berufsgenossenschaften, Arbeits-, Landeswohlfahrts- oder Sozialamt oder die Kosten werden sogar komplett übernommen.
Nachfolgende eine Liste hilfreicher Institutionen und Verbände:
- Sozialverbände
- REHA-Zentren
- Behandelnder Arzt oder Ärztin
- Kostenträger
Führerschein
Du möchtest den Führerschein machen? Dann solltest Du vorab mit den Kostenstellen klären, ob Dir ein Zuschuss zusteht. Der Bescheid der Kostenstelle muss vor Anmeldung bei der Fahrschule vorliegen. Der Führerscheinerwerb richtet sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Für die gewünschte Klasse musst Du die übliche theoretische und praktische Ausbildung sowie die entsprechenden Prüfungen bestehen. Es gibt Fahrschulen, die auf die Ausbildung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen spezialisiert sind.
Infos/Adressen unter:
- REHA-Zentren
- Fahrlehrerverbände der Länder
- Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
- TÜV
Prüfung der Fahrtüchtigkeit
Den Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis stellst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde in Deinem Wohnort. Liegen körperliche Behinderungen oder Einschränkungen vor, prüft die Behörde, ob diese das Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen oder ausschließen. In diesem Rahmen darf sie ein medizinisches sowie ein technisches Gutachten verlangen. Bei Zweifeln kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig werden. Beschränkungen oder Auflagen müssen im Führerschein eingetragen werden. Die Kosten sind von Dir zu tragen.
Infos unter:
- Fahrerlaubnisbehörden
- ADAC
Medizinisches Gutachten
Fordert die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisches Gutachten, ordnet sie die Fachrichtung des Facharztes an. Dieser darf allerdings nicht Dein behandelnder Arzt oder Ärztin sein. Adressen erhältst Du beim Gesundheitsamt. Der Gutachter ist der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Der Arzt oder die Ärztin muss die Behinderung/Erkrankung bezeichnen, im Detail darstellen und verständlich erläutern. Auch müssen die Auswirkungen auf den Körper und die damit verbundenen Einschränkungen beschrieben werden. Im fachärztlichen Gutachten muss dargelegt sein, ob aus medizinischer Sicht Bedenken für eine Fahrerlaubnis bestehen und welcher Art diese sind. Die Kosten für das Gutachten liegen bei Dir.
Medizinisch psychologisches Gutachten
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde, trotz des Gutachtens durch den Facharzt/die Fachärztin, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen, wenn beispielsweise Zweifel an einer Eignung bestehen. Diese kannst Du bei akkreditierten Instituten und Begutachtungsstellen für Fahreignung ablegen. Bestandteile sind eine medizinische Untersuchung, ein psychologisches Gespräch sowie psychologische Leistungstests. Bei Letzteren stehen etwa Reaktionsgeschwindigkeit auf dem Prüfstand.
Adressen erhältst Du bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Technisches Gutachten
Dieses soll bei Behinderungen des Bewegungsapparates abklären, ob Du das Fahrzeug mit den technischen Hilfsmitteln führen kannst. Auf Basis des medizinischen Gutachtens und mit Hilfe von Fahrproben an Simulatoren testet der Sachverständige (z. B. TÜV-Prüfer) das Reaktionsvermögen und legt notwendige Umbauten fest. Das technische Gutachten muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgen.
Infos/Adressen unter:
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- TÜV