Um nach langer Erkrankung oder einem schweren Unfall wieder in sein Berufsleben zurückkehren zu können, müssen zuerst die entsprechenden Voraussetzungen ermittelt werden. Wie hoch ist die Belastung des:der Arbeitnehmenden, und inwiefern ist das Aneignen weiterer Kompetenzen möglich?
Gespräch mit dem Hausarzt oder der Hausärztin
Zunächst sollten sich die Arbeitnehmenden an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden, der/die nach einer Untersuchung und einem entsprechenden Gespräch bescheinigen kann, dass der:die Patient:in wieder teilweise belastbar und nach erfolgreicher Eingliederung wieder voll einsatzfähig sein wird. Das ist wichtig, um den Arbeitsplatz zu sichern und die Chancen auf dauerhafte soziale Teilhabe zu steigern.
Wiedereingliederung ist schrittweise möglich
Ist das nicht möglich, muss die Person während der gesamten schrittweisen Wiedereingliederungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell als arbeitsunfähig eingestuft werden, um seine bzw. ihre Ansprüche auf Unterstützung geltend machen zu können.
Um eine Wiedereingliederungsmaßnahme genehmigt zu bekommen, müssen Ärztin oder Arzt, Arbeitgeber und der:die Patient:in selbst dieser Maßnahme zustimmen. Allerdings ist der Arbeitgeber fast immer verpflichtet, dem:der Arbeitnehmenden zu ermöglichen, an seinen:ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Deshalb wird den Arbeitnehmenden meistens im Vorwege eine Reha empfohlen, in der geprüft wird, ob sie wieder arbeitsfähig und ausreichend belastbar sind.
Hamburger Modell
In einem Stufenplan, dem Hamburger Modell, werden neben Beginn und Ende der Zeit das Arbeitspensum und die zur Verfügung stehende Zeit festgelegt. Während dieser Zeit beurteilt dir Ärztin oder der Arzt, ob die Person mit dem Zeitmaß zurechtkommt. So wird das Arbeitstempo ständig an die Möglichkeiten des:der Arbeitnehmenden angepasst.
Wichtig ist, dass der Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) informiert wird, falls sich die Wiedereingliederung bezüglich Anfang oder Ende verschiebt. Auch der Reha-Träger und der Arbeitgeber müssen dem zustimmen. Mehr zum Hamburger Modell findest Du auch hier.
Unterstützung beim Prozess
Hilfe bei dem Antrag und weiteren Fragen bieten die Sozialdienste der Reha-Einrichtungen, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und die unabhängigen Sozialverbände, wie zum Beispiel der VdK.
Kostenübernahme & Leistungsträger
Damit eine Wiedereingliederung von der Kranken- oder Rentenversicherung genehmigt werden kann, darf sie nicht später als vier Wochen nach der Reha beginnen. Ansonsten geht der Anspruch auf die Leistungen ggf. verloren. Meistens kontaktiert die Reha-Ärztin oder der Reha-Arzt die entsprechenden Ansprechpartner:innen.
Ausschlaggebend und von höchster Relevanz ist die Beginnmitteilung des Reha-Trägers, in der Ärztin/Arzt und Arbeitgeber die Laufzeit sowie die entsprechenden Bedingungen unterschrieben haben. Dieses muss dann vom Eingliederungsträger bewilligt werden. Abschließend bescheinigt der Reha-Träger die Wiedereingliederung.
Fragen zum Abbruch der Maßnahmen, zu einem Schwerbehindertenausweis und zum medizinischen Recht beantworten unter anderem die Kostenträger, Sozialverbände sowie die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.