Össur Speak Up Line


Bei Össur nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber unseren KundInnen, MitarbeiterInnen, AnwenderInnen und Stakeholdern ernst und handeln nach unseren drei Grundwerten Ehrlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Mut. Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das diese drei Kernwerte widerspiegelt und sie stets im Fokus hat. Daher ermutigen wir unsere MitarbeiterInnen und GeschäftspartnerInnen, ihre Meinung zu äußern, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern, wann immer es nötig ist und ohne dass es ihnen unangenehm ist.

Wir ermutigen unsere MitarbeiterInnen, GeschäftspartnerInnen, AnwenderInnen und KundInnen, jegliche Beobachtungen oder Kenntnisse über Fehlverhalten oder unethisches Verhalten entweder einer/m Vorgesetzten, der Personalabteilung oder über die Össur Speak-Up Line mitzuteilen. Die Össur Speak-Up Line ist unabhängig. Jede/r, die/der in gutem Glauben eine Meldung macht, ist vor Bestrafung geschützt. Össur unterbindet grundsätzlich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Probleme oder Bedenken melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Ebenfalls darf keine Person wegen der Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren diskriminiert oder benachteiligt werden

Die Össur Speak-Up Line ist 24 Stunden an jedem Tag des Jahres erreichbar. Meldungen können online oder über jeden mobilen Browser eingereicht werden. Die Speak-Up Line ist in mehreren Landessprachen verfügbar und wird von einem unabhängigen Dritten in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften und der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) betrieben. Alle gemeldeten Fälle werden streng vertraulich behandelt und angemessen untersucht.

Ehrlichkeit steht bei uns an erster Stelle. Deshalb ermutigen wir alle unsere MitarbeiterInnen weltweit, ihre Bedenken und Beobachtungen vorzubringen, damit wir mit dem unbestreitbaren Vertrauen unserer KundInnen weiterhin ein Leben ohne Einschränkungen leben können.

Eine Person, die in gutem Glauben Meldung erstattet, ist ehrlich davon überzeugt, dass die mitgeteilten Informationen wahr und richtig sind. Auch wenn eine Untersuchung ergibt, dass kein Fehlverhalten vorliegt, ist die Person, die in gutem Glauben Meldung erstattet hat, vor Vergeltung geschützt.