Prothesenversorgung: Wie und woher bekomme ich meine Prothese?
Heutige moderne Prothesensysteme können bereits die Funktionen Deines amputierten Arms oder Beins in Teilen ersetzen, auch wenn wir hier noch nicht von einem 100%igen Ersatz sprechen können. Die moderne Prothetik kann Dir trotzdem dabei helfen ein mobiles, unabhängiges und aktives Leben zu führen. Dafür muss sie perfekt auf Dich, Deine körperliche Konstitution und Deine Bedürfnisse abgestimmt sein. Ziel ist es, Dir optimale Funktionalität zu bieten und eine natürliche Bewegung zu erlauben. Letztlich geht es darum, größtmögliche Mobilität, Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erreichen. Für die Verordnung der Prothese ist Dein behandelnder Arzt zuständig. Abhängig vom Verlauf der Wundheilung bestimmt er:sie, in Absprache mit Deinem:Deiner Orthopädietechniker:in, den richtigen Zeitpunkt der ersten Prothesenversorgung. Sprich: Sobald es der Zustand Deines Stumpfes zulässt, können Vermessung und Aufbau Deiner ersten Prothese beginnen. Nach einer Interimsversorgung mit einer zweckmäßigen Interimsprothese steht die endgültige Versorgung (Definitivversorgung) mit einer Arm- bzw. Beinprothese an.
Wer übernimmt die Kosten?
Laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) hast Du einen Rechtsanspruch auf eine Prothesenversorgung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Du hast weiterhin einen Anspruch darauf in den Umgang mit Deiner Prothese eingewiesen zu werden. Dein behandelnder Arzt sollte auf dem Rezept vermerken, welche Prothese bzw. welche Passteile für Dich geeignet sind, um die Genehmigung durch den Kostenträger zu erleichtern. Auf dem Rezept sollte auch die Begründung für die Wahl der Prothese vermerkt sein. Anhand dieser Vorlage erstellt der/die OrthopädietechnikerIn einen Kostenvoranschlag, welcher beim Kostenträger zur Genehmigung eingereicht wird. Die Genehmigung Deiner Versorgung durch den Kostenträger ist nicht immer einfach zu erhalten. Alle Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) dürfen den, von Deinem Sanitätshaus eingereichten, Kostenvoranschlag mit Deiner Versorgung in einem engen Rahmen überprüfen. Von diesem Recht machen sie auch regelmäßig Gebrauch. Der Prüfungsrahmen wird manchmal überschritten, teilweise wird auch ungerechtfertigt eine „alternative“ Versorgungslösung vorgeschlagen oder gar keine Kostenzusage erteilt, und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Hier heißt es: Durchhalten und Widerspruch einlegen! In vielen Urteilen wurde von der Rechtsprechung entschieden, dass die verloren gegangene Körperfunktion „im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen“ wiederherzustellen ist. Schließlich ist ein „unmittelbarer Behinderungsausgleich“ herzustellen. Sollte der Kostenträger trotz eines Widerspruchs erneut ablehnen, kannst Du beim zuständigen Sozialgericht innerhalb der Frist von einem Monat Klage einreichen. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Klageverfahren erfolgreich sein wird, wenn Dein(e) OrthopädietechnikerIn begründen kann, dass Du die von Dir gewählte Prothesenversorgung brauchst und die eingesetzten Prothesenpass- und funktionsteile nutzen kannst. Du siehst - es lohnt sich also, bei einer Ablehnung durchzuhalten!