Der Weg zu Deiner Prothese 


Ob Du selbst betroffen bist oder eine Person kennst, die eine Prothese benötigt: Den Dschungel des Prothesenangebots zu durchforsten und die rechtlichen Grundlagen zu durchblicken, kann ganz schön mühsam sein. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen zum Thema „Der Weg zu Deiner Prothese“ zusammengestellt:

Stumpfvorbereitung

Im Gegensatz zu angeborenen Fehlbildungen muss der Stumpf nach Amputationen zunächst verheilen und für die Prothesenversorgung vorbereitet werden. Zunächst erfolgt eine Interimsversorgung mit einer entsprechenden Prothese. Sie dient zur Überbrückung des Zeitraums, in dem sich der Zustand des Stumpfs aufgrund von Heilungsprozessen noch verändert. Mit der Interimsversorgung kannst Du auch schon Prothesenteile testen, die später für Deine Definitivversorgung verwendet werden können. 

Nach drei bis sechs Monaten, wenn der Stumpf seine Form und Festigkeit gefunden hat, kann dann die Definitivprothese individuell angepasst werden.

Auswahl der richtigen Prothese

Es gibt eine Vielzahl von Prothesenmodellen von unterschiedlichen Herstellern. Dazu kommen noch die Variationen der Schaftformen, Schafttechniken und Passteile. In Zusammenarbeit mit Ärzten:innen und dem selbst gewählten Sanitätshaus werden zunächst verschiedene Passteile ausprobiert, um die geeigneten zu finden. Im Normalfall wird vorerst eine Testprothese angefertigt, die einige Wochen getestet werden kann. Hierbei wird noch wenig Wert auf die Ästhetik gelegt, was erst mal abschrecken kann. Doch die Testversorgung ist sinnvoll, um die wichtigsten Funktionen kennenzulernen und ggf. Videos von alltäglichen Situationen zu filmen, um sie der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme vorlegen zu können. Bei der Definitivversorgung haben die Träger:innen dann ein Mitspracherecht beim Cover, Design und bei der Farbgebung.

Rechte gegenüber der Krankenversicherung

Gemäß dem Sozialgesetzbuch V haben Amputierte und Menschen mit Dysmelien in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf Prothesenversorgung. Die Krankenkasse ist also verpflichtet, die Versorgung zu gewährleisten, es sei denn, sie ist unwirtschaftlich. Die Prothese wird ärztlich verordnet, wobei genau auf die Angaben zur Prothesenauswahl geachtet werden sollte. Die praktische Versorgung erfolgt dann, wie schon beschrieben, durch Deine:n Orthopädietechniker:in im Sanitätshaus.

Rechtlicher Ablauf

Ein Rechtsanspruch besteht auf eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Prothesenversorgung. Was bei einem Antrag auf Hilfsmittel leider nicht selten vorkommt: eine Ablehnung. Davon sollte man sich nicht verunsichern lassen. Es kann Widerspruch eingelegt werden und – bei erneuter Ablehnung kann man ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen. Die Kosten für das Klageverfahren sind in der Regel gering.

Unterstützung durch Experten:innen

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, Dich bei einem solchen Fall (Ablehnung der Kostenübernahme des Hilfsmittels von der Krankenkasse) mit Deinem:Deiner Techniker:in bzw. Deinem Sanitätshaus zu beraten. Auch die Beratung durch eine:n spezialisierte:n Rechtsanwalt:in ist bei schwierigen Fällen Gold wert.

Bitte rechne damit, dass es bei solchen Situationen zu Verzögerungen und Wartezeiten bezüglich der Prothesenversorgung kommen kann.

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