Bei einem Schlaganfall kommt es durch eine plötzliche Durchblutungsstörung oder durch eine Hirnblutung zu einem Ausfall der Hirnfunktionen. Dies kann vorübergehende oder dauerhafte Auswirkungen auf die kognitiven und körperlichen Fähigkeiten haben. Dazu gehören Lähmungen, Gefühlsstörungen in den Armen und/oder Beinen, Sprechstörungen, Sehstörungen, Gesichtsfeldausfälle, Orientierungsschwierigkeiten, Spastiken, Gleichgewichtsstörungen, Konzentrationsstörungen, verminderte Reaktionsfähigkeit, Orientierungsprobleme etc. All diese möglichen Einschränkungen sowie auch das Risiko eines erneuten Hirninfarkts beeinflussen nach einem Schlaganfall die Fahrtauglichkeit.  

Die Schwere und Dauer der Schlaganfall-Folgen sind maßgebend dafür, ob man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren kann und darf. Die Fahrtauglichkeit muss individuell geprüft und bei Bedarf dokumentiert werden. Eine Lösung bei dauerhaften körperlichen Behinderungen kann ein Fahrzeugumbau sein, sodass man weiterhin mobil ist. Denn die soziale und berufliche Teilhabe ist nach einem Schlaganfall essenziell. Oft ist ein Auto Voraussetzung dafür, selbstbestimmt und unabhängig zu leben – insbesondere, wenn man in ländlichen Gebieten wohnt und öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen.  

Hier liefern wir die wichtigsten Informationen für Deine Fragen zum Autofahren nach einem Schlaganfall. 

Ist Autofahren nach einem Schlaganfall erlaubt?

Wann man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren kann und darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sicher ist, dass man direkt nach einem Schlaganfall nicht Auto fahren sollte. In der Regel gibt die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt dazu eine Empfehlung ab. 

Bereits in der Rehabilitation nach einem Schlaganfall gibt es entsprechend dem Genesungsverlauf Angebote zur Vorbereitung auf das Autofahren, um die schnelle Rückkehr in ein selbstständiges Leben und den Wiedereinstieg in Alltag und Beruf zu ermöglichen.  

Ein Schlaganfall bedeutet nicht zugleich ein Fahrverbot. Gibt es beispielsweise keine motorischen und kognitiven Störungen und keine Anzeichen für einen erneuten Schlaganfall, ist das Autofahren möglich. 

Die Rechtslage 

Nach einem Schlaganfall erlischt die Fahrerlaubnis nicht automatisch. Es gibt kein Fahrtverbot und auch keine Meldepflicht für einen Schlaganfall, da die Folgen und Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit bei jeder Person unterschiedlich sind. Aber es besteht die Pflicht, vorsorglich zu handeln, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen (Fahrerlaubnis-Verordnung). Das heißt: Jede Fahrerin / jeder Fahrer ist für die Fahrtüchtigkeit und das Führen eines Fahrzeugs selbst verantwortlich. 

Wenn man durch körperliche und/oder neurologische Einschränkungen andere Straßenverkehrsteilnehmerinnen und Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem kann auch der Versicherungsschutz unwirksam werden. 

Die Voraussetzungen für das Autofahren nach einem Schlaganfall:  

  • Stabiler Gesundheitszustand  
  • Keine körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die sich auf das Fahrverhalten auswirken  
  • Kein erhöhtes Risiko für einen erneuten Schlaganfall  

Überprüfung der kognitiven und körperlichen Fähigkeiten  

Ob man nach einem Schlaganfall wieder fahrtauglich ist, sollte man durch verkehrsmedizinische Fachleute bescheinigen lassen. Dazu gibt es eine amtliche oder eine eigenverantwortliche Vorgehensweise.  

Die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall

Amtliche Prüfung der Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall

  • Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Verkehrsmedizinisches / fachärztliches Gutachten zur Fahreignung (z. B. durch eine Neurologin / einen Neurologen mit verkehrsmedizinischer oder rechtsmedizinischer Qualifikation) – inklusive Beurteilung, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist 
  • Nachweis eines neuropsychologischen Tests (Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierung, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit unter simuliertem Stress, Einschätzung von Gefahrensituationen) 
  • Augenärztliche Untersuchung (Gesichtsfeldausfälle oder Sehstörungen) 
  • Nachweis einer psychologischen Fahrverhaltensprobe / Beobachtungsfahrt zur Begutachtung der Fahrtauglichkeit (Kontrolle des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit durch eine Verkehrspsychologin / einen Verkehrspsychologin bei einer Fahreignungsbegutachtung)

Eigenverantwortliche Prüfung der Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall

In Form von Attesten und Bescheinigungen lässt sich die Fahrtauglichkeit ohne amtliche/behördliche Gutachten überprüfen: 

  • Medizinische / fachärztliche Untersuchung
  • Neuropsychologische Untersuchung
  • Augenärztliche Untersuchung

Wenn eine Ärztin / ein Arzt eine Fahruntauglichkeit festgestellt hat, ist diese bindend, auch wenn es sich nicht um ein behördliches Fahrverbot handelt. Wer bei mangelnder Fahruntauglichkeit andere Personen gefährdet, macht sich strafbar. 

Auch wenn die Fahrtauglichkeit bestätigt wurde und das Autofahren nach einem Schlaganfall erlaubt ist, werden Fahrstunden oder ein spezielles Fahrtraining empfohlen. Je nachdem, wie lange man nicht Auto gefahren ist, hilft Fahrpraxis, zum Beispiel auch auf einem Verkehrsübungsplatz, die Fahrsicherheit wiederzuerlangen.  

Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer (LKW, Bus, Bahn, Fahrgastbeförderung) bestehen gesetzliche Vorschriften. In der Regel dürfen diese Personen nach einem Schlaganfall ihren Beruf nicht mehr ausüben. 

Darf man trotz bleibender Schlaganfall-Folgen wieder Auto fahren? 

Im Fall von bleibenden körperlichen Schäden (z.B. Lähmungserscheinungen an Arm und Bein) kann ein Fahrzeugumbau die Lösung sein, um nach einem Schlaganfall wieder Auto zu fahren.  

Es gibt Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Fahrzeuge behindertengerecht umzubauen und Dich hinsichtlich Planung, Umbau und Zulassung beraten. Gegebenenfalls ist eine neue Fahrprüfung erforderlich, da die Bedienung des Fahrzeugs neu erlernt werden muss. Es besteht die Möglichkeit, dass der Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs durch Rehabilitationsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) bezuschusst wird.  

Ein Beispiel: Bei einer halbseitigen Lähmung, die zu den häufigsten Folgen eines Schlaganfalls gehört, können an einem Auto Gaspedal, Bremse, Kupplung, Sitz und die Bedienelemente entsprechend angepasst werden. Diese Fahrzeugumbauten ermöglichen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, am Straßenverkehr teilzunehmen und trotz Behinderung mobil zu sein. 

Autofahren nach einem Schlaganfall: Wer ist für was zuständig?

Bestätigung der Fahreignung

  • Fahrerlaubnisbehörde 
  • Neurologinnen / Neurologen mit spezieller Qualifikation 
  • Betriebs-, Arbeits- oder Rechtsmedizinerinnen / -mediziner 
  • Amtsärztinnen und -ärzte  
  • Fachärztinnen und -ärzte  
  • Augenärztin / Augenarzt  
  • Verkehrspsychologin / Verkehrspsychologe  
  • Medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle (MPU) 

Fahrtraining

  • Auf Menschen mit Behinderung spezialisierte Fahrschulen

Fahrzeugumbau

  • Auf behindertengerechte Fahrzeuge spezialisierte Umrüster  
  • Rehabilitationsträger bei Fragen zur Kostenübernahme 
Behandlung von Schlaganfällen
Was ist ein Schlaganfall